In Deutschland sind die Berufe der "ErPhyLoPo´s und Diätassistenten" dem Heilpraktikergesetz von 1939 untergeordnet, wieso?
Im internationalen Vergleich bilden die Therapieberufe der "ErPhyLoPo´s und Diätassistenten" im Bezug auf den Direktzugang das Schlusslicht. Der Direktzugang befähigt Therapeuten dazu Patienten ohne vorherigen Arzttermin direkt behandeln zu können. Das bringt in Ländern, in denen Physiotherapeuten den Direktzugang bereits seit vielen Jahren haben, viele Vorteile. So beschreiben Holdworth et al (2006) in ihrer Studie in Schottland, dass eigenständig arbeitende Physiotherapeuten erfolgreicher, sicherer und kostengünstiger therapieren können.
Schlüsselwörter: Heilpraktiker - Umweg zum Direktzugang - keine Kassenleistung - Ausbildung - Befugnisse - gesetzliche Grundlage - historische Wurzeln - dringender Überarbeitungsbedarf
In Deutschland dürfen lediglich zwei Berufsgruppen einen Patienten direkt behandeln und mit der Krankenkasse oder privat abrechnen. Das sind zum einen Ärzte mit einem sechs jährigen Grundstudium mit einem Staatsexamen und einer vier bis sechs jährigen Facharzt Ausbildung und zum anderen sind das Heilpraktiker, deren Ausbildung frei wählbar ist (mit einem Fachbuch oder etwas kostenpflichtiger in einer Heilpraktiker Schule). Nur wenn Physiotherapeuten zusätzlich Heilpraktiker sind, dürfen z.B. Physiotherapeuten ihre Patienten ohne vorherige ärztliche Konsultation behandeln.
Genau das finden wir kurios, dass in Deutschland der Beruf des Physiotherapeuten, dem Heilpraktikergesetz von 1939 untergeordnet ist. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Diätassistenten sind Ausbildungsberufe am Beispiel der Physiotherapie mit 2900 Stunden Bild: Janina Strohhäker Theorie und 1600 Stunden praktischer Ausbildung.
Für die Ausbildung zum Heilpraktiker gibt es im Gegensatz zur Physiotherapieausbildung (Ergo, Logo, Podo und Diätassitenten Ausbildung) ,keine Regelausbildung, es ist vielmehr so, dass die Ausbildung frei wählbar ist (mit einem Fachbuch oder etwas kostenpflichtiger in einer Heilpraktiker Schule). Die Qualität der Ausbildung unterliegt dabei auch keiner staatlichen Aufsicht und die Prüfung zum Heilpraktiker ist eher eine Unbedenklichkeitsprüfung und keine Fachprüfung im Sinne der Feststellung eines konkreten Ausbildungsziels.
Aus unserer Sicht wäre es nachvollziehbarer die Gesundheitsfachberufe der „ErPhyLoPo´s und Diätassistenten“ in der Berufsfachschule mit den benötigten Kompetenzen für den Direktzugang, zu erweitern oder wie es in den Ländern mit Direktzugang war, die Ausbildungen in Richtung einer grundständigen Akademisierung zu überführen.
Diese Entscheidung sollte jedoch auf Basis von Expertenwissen aus den eigenen Reihen getroffen werden, transparent und nachvollziehbar für die Gesamtheit der Therapeuten, so dass diese die Entscheidung mittragen und nach außen gemeinsam und einflussreich mit dem Rechtsstatus einer Kammer vertreten können.
Mit einer Kammer bekommen wir sowohl den rechtlichen Rahmen unsere beruflichen Belange einflussreich mitgestalten zu können als auch Strukturen, mit denen sich unsere Berufe weiter zu einer Profession entwickeln können
Ausgangpunkt für diesen Beitrag war "Die Reportage des ARDs am 09.11.2020 um 20.15: Heilpraktiker – Quacksalber oder sanfte Alternative https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/heilpraktiker-quacksalber-oder-sanfte-alternative-100.html
Ein Beitrag von TKNR e.V. Katharina Schmidt
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